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Krebsgefahr durch Dioxan
Viele Körperpflegemittel - und dazu gehören Haar-Shampoos, Haar-Spülungen, Reinigungscremes, Lotionen und sonstige Cremes, aber auch Haushaltsmittel wie Seifen und Reinigungsprodukte - beinhalten oberflächenaktive Stoffe bzw. chemische Reinigungsstoffe wie Alkoholaethoxylate, Polysorbate und Laurethe. Diese Inhaltsstoffe sind in der Regel mit hoch konzentrierten und sehr schnell entweichenden 1,4-Dioxan versetzt, das sowohl eingeatmet als auch rasch durch die Haut absorbiert wird. Zum ersten mal wurde 1965 davon berichtet, dass Dioxan bei Nagetieren krebserregend ist; in der Folge wurde das auch durch weitere Studien bestätigt, die 1978 unter anderem vom „National Cancer Institute“ (Landeskrebsinstitut) durchgeführt worden waren. Besonders anfällig war bei Ratten der Nasalbereich und bei Mäusen die Leber. Epidemiologische Untersuchungen bei Möbelherstellern, die bei ihrer Arbeit mit dem entweichenden Dioxan in Berührung kommen, haben erhöhtes Krebsvorkommen im Nasalbereich ergeben. Auf der Grundlage dieser Zusammenhänge hat die Kommission für die Sicherheit von Verbraucherprodukten die Schlussfolgerung gezogen, dass „das Vorhandensein von 1,4-Dioxan, selbst wenn es sich nur um Spuren von Kontaminationsstoffen handelt, besorgniserregend ist“.
Das vermeidbare Krebsrisiko in zahlreichen Pflegemitteln und anderen Verbraucherprodukten ist unverzeihlich, insbesondere deshalb, weil Dioxan während der Herstellung in einfacher Weise aus den oberflächenaktiven Stoffen durch einen Prozess entfernt werden kann, der als „Vakuumablösung“ bekannt ist.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Nach der Kosmetik-Verordnung und der EG-Richtlinie über kosmetische Mittel ist der Einsatz von Dioxan in Kosmetika verboten. Verunreinigungen mit Dioxan, sofern sie technisch unvermeidbar sind, sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Dementsprechend werden nur Produkte, die p-Dioxan in Konzentrationen über 10 mg/kg aufweisen, nach §1 i. V. m. Anl.1 lfd. Nr. 343 KosmetikV beanstandet.
Was tut die Lebensmittelüberwachung?
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat im Jahr 2004 48 Proben „Schaumbäder“ auf ihren Gehalt an p-Dioxan- (1,4-Diethylendioxid) untersucht. Dies führte zu folgendem Ergebnis: Von 19 Schaum- und Pflegebädern für Babies und Kinder enthielten 17 geringe Mengen an Dioxan (< 5mg/kg). Zwei der untersuchten Proben wiesen Dioxan-Werte auf, die über dem Richtwert von 10mg/kg lagen. In einem Fall lag die geringfügige Überschreitung im Bereich der Analysenfehlergrenze. Im zweiten Fall war der Gehalt an Dioxan (20mg/kg) so hoch, dass eine Beanstandung ausgesprochen wurde.
Die 31 Schaum- und Pflegebäder für Erwachsene wiesen Dioxan-Gehalte von 5mg/kg oder weniger auf.
siehe auch: http://www.zeit.de/1988/19/Die-Sprache-des-Marktes
Fundstelle: http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/rueckstaende/dioxan.htm