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Tipps zur Kostenübernahme “Homöopathie”

Dieser Eintrag stammt von Jörg Am 5.1.2009 @ 15:53 In Homöopathie | Keine Kommentare

(openPR) - Die Homöopathie gilt zwar als Kassenleistung, Abrechnen kann der Vertragsarzt seine Gesprächsleistungen jedoch mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht. Damit die Patienten die Rechnungen nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, hat der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) in einer Sonderausgabe der Publikumszeitschrift Homöopathie die Möglichkeiten der Kostenerstattung zusammengestellt.  

Fundstelle und Weiterlesen: [1] http://www.openpr.de/news/180829/Sonderausgabe-der-Publikumszeitschrift-Homoeopathie-gibt-Tipps-zur-Kostenuebernahme-quot-Homoeopathie-quot.html  


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