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Allergien auf Kosmetika

Die Kosmetikindustrie hat den Trend zur Hautpflege aufgegriffen und bietet den Verbrauchern eine breite Fülle an Produkten an. Vor allem Allergiker stehen vor den Produkten und fragen sich, welche sie überhaupt verwenden können. Denn neben Substanzen, die positive Hauteffekte haben sollen, können auch allergische Reaktionen auf Duft-, Farb- oder Konservierungsstoffe (Kontaktallergien) durch kosmetische Produkte hervorgerufen werden.  Für den Allergiker heißt es daher: Augen aufhalten und genau die Auflistung der Inhaltstoffe studieren, um zu erfahren, ob „sein Allergen” enthalten ist oder nicht.  

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Suche nach den Allergenen wird Allergikern und interessierten Verbrauchern seit 1999 erleichtert. Denn seither besteht eine EU-weite gesetzliche Verpflichtung für Kosmetikhersteller, die Inhaltsstoffe ihrer Produkte vollständig nach INCI (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) zu deklarieren. Pflanzen werden bei INCI nach dem System des schwedischen Naturforschers Linné lateinisch deklariert. Alle anderen Stoffe werden mit der englischen Bezeichnung aufgeführt. Dabei gilt es zu beachten, dass die Inhaltsstoffe in der abnehmenden Reihenfolge ihrer Konzentration aufgeführt sind.  Dennoch tauchen im Alltag Probleme auf, denn leider weichen die Bezeichnungen der Inhaltsstoffe auf den Produkten von denen im Allergiepass ab. Bei chemischen Ausdrücken ist die Identität zwischen der INCI- und der deutschen Bezeichnung, die oft auf das Deutsche Arzneimittelbuch zurückgeht, meist problemlos zu erkennen: z.B. Cocamidopropyl Betaine versus Cocamidopropylbetain. In anderen Fällen liegen die deutsche und die INCI-Bezeichnung weit auseinander. Für den Laien ist nicht erkennbar, dass die INCI-Bezeichnung PABA die englische Abkürzung für 4-Aminobenzoesäure ist. 

Wer die Substanzen, die er nicht verträgt, meiden möchte, muss neben den im Allergiepass eingetragenen Begriffen auch die INCI-Bezeichnung kennen. Hersteller von Testallergenen und auch der DAAB stellen die erforderlichen Informationen zur Verfügung. Mit ihnen lässt sich dann eine individuelle Allergenliste anfertigen, die beim Einkauf mitgenommen werden kann. 

Duftstoffe mit T(L)ücken

Eine Gesetzeslücke, die in Zukunft teilweise geschlossen wird, betrifft die Duftstoffe. Bisher mussten Duftstoffe nicht mit ihren Einzelbestandteilen aufgeführt werden. Es genügte die Bezeichnung „Parfüm”, „Fragrance”, „Aroma” oder „Flavour”. Diese Stoffgruppe, die mehr als 1.500 Einzelsubstanzen umfasst, birgt laut den Ergebnissen des Informationsverbund Dermatologischer Kliniken (IVDK) ein deutliches Allergiepotential. Im März 2003 wurde eine neue EU-Richtlinie veröffentlicht, nach der einzelne Riechstoffe auf der INCI- Liste der Inhaltsstoffe deklariert werden müssen, wenn sie bestimmte Grenzwerte überschreiten. Diese Richtlinie muss 2005 sowohl für Kosmetika als auch für Wasch- und Reinigungsmittel umgesetzt werden. Dann sind die Hersteller zur Deklaration von 26 Substanzen verpflichtet, die in der Literatur mehr oder weniger häufig im Zusammenhang mit Allergien stehen. Es handelt sich hierbei um synthetische und natürliche Stoffe, die auch in vielen ätherischen Ölen und Pflanzenextrakten, teilweise auch nur in Spuren, vorhanden sein können.

Fundstelle:  www.daab.de/haut_kosmetika.php

Lesen hierzu auch:  http://www.s-hennebach.de/praxis/kontaktallergien.html

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