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Homöopathie in der Grundversicherung
Dieser Eintrag stammt von Jörg Am 20.7.2010 @ 19:15 In Homöopathie | 1 Kommentar
PEK-Studie 1998-2006 Schweiz
Expertenkommission empfiehlt: Anthroposophische Medizin, Phythotherapie und Homöopathie in der Grundversicherung belassen
Eine homöopathische Praxis verursacht nur die Hälfte der Kosten einer durchschnittlichen Grundversorgungspraxis und homöopathisch behandelte Patienten müssen seltener stationär behandelt werden, nehmen weniger teure Spezialbehandlungen in Anspruch und leiden weniger an Nebenwirkungen von Arzneimitteln als konventionell behandelte Patienten. „Vergleicht man die Kosten pro Patient, sparen v* gegenüber der Schulmedizin rund 60 Millionen Franken (ca. 38 Millionen Euro) ein”, so ein Mitglied der Expertenkommission, die das Programm zur Evaluation in der Komplementärmedizin (PEK) von 1998 bis 2005 durchführte.
Zu diesen Ergebnissen gelangte die Langzeitstudie Programm zur Evaluafion in der Komplementärmedizin (PEK), die Ende 1998 vom Schweizer Gesundheitsministerium beauftragt worden war, nachdem die Homöopathie Mitte 1999 als eine der fünf komplementären Verfahren in die Grundversicherung in der Schweiz aufgenommen wurde – zeitlich befristet bis Juni 2005. Der Entscheid über den Verbleib dieser komplementären Verfahren in der Regelversorgung des schweizerischen Gesundheitssystems wurde an den Nachweis ihrer Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gebunden (Evaluation der Patientenversorgung mit Komplementärmedizin in der Schweiz).
Im Jahr 2002 haben 10.6% der Schweizerischen Bevölkerung mindestens eines der fünf komplementär-medizinischen Verfahren in Anspruch genommen. Die am häufigsten genannte Einzelmethode stellt die Komplementärmedizinische Ärzte lassen sich hinsichtlich Art, Lage und Ausstattung der Praxis von Ärzten der konventionellen Versorgung unterscheiden. Sie behandeln Patienten, die eher jünger, weiblich und besser ausgebildet sind. Diese Pafienten sind der KompIementärmedizin gegenüber eher positiv eingestellt und weisen eine eher chronische und schwerer ausgeprägte Form ihrer Erkrankung auf. Apparative diagnostische Untersuchungen werden seltener durchgeführt, bei der Therapiewahl werden häufiger die Wünsche des Patienten berücksichtigt, Die Konsultation ist im Durchschnitt deutlich länger als in der konventionellen Versorgung. Die Zufriedenheit der Patienten mit Programm Evaluation Komplementärmedizin der Versorgung in den komplementärmedizinischen Praxen ist höher. Nebenwirkungen geben - mit Ausnahme der Phytotherapie - deutlich weniger Patienten an als bei den Ärzten der konventionellen Versorgung.
Die jährlichen Gesamtkosten liegen bei den komplementärmedizinischen Ärzten deutlich unter dem Durchschnitt der konventionellen Versorgung. Komplementärmedizinische Ärzte behandeln jedoch insgesamt weniger Patienten und häufiger jüngere sowie weibliche Patienten. Die um diese Faktoren bereinigten patientenbezogenen Gesamtkosten unterscheiden sich nicht signifikant von denen der konventionellen Versorgung, Ihre Kostenstruktur zeichnet sich bezüglich der Konsultationskosten durch eine höhere und bezüglich der Medikationskosten durch eine geringere Gewichtung aus. Der reale Kostenanstieg durch die fünf komplementärmedizinische Verfahren in die Grundversorgung der Schweiz erwies sich als deutlich geringer als erwartet. Die Frage, ob die Nutzung von Komplementärmedizin als additiv oder eher substitutiv zu betrachten ist, lässt sich mit den von PEK erarbeiteten Zahlen nicht endgültig beantworten.
Fundstelle: Schlussbericht PEK, April 2005 des Schweizerisches Bundesamt für Gesundheit BAG (Eidgenössisches Department des Inneren EDI): [1] http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/04102/index.html?lang=de
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